Philosophie der Kanzlei Bayer ist es, durch Spezialisierung auf ausgewählten Rechtsgebieten maximale Expertise und Durchsetzungskraft zu gewährleisten, ohne dabei den Blick für die übergreifenden Zusammenhänge aus den Augen zu verlieren. Gerne beraten und vertreten wir Sie in folgenden Bereichen: • Energieversorgungsrecht Unternehmens- und Verbraucherberatung im Energievertragsrecht (Gas, Strom, Fernwärme), Prüfung von Tarifen und Preisregelungen von EVU, Fragestellungen aus Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), Haftung der Netzbetreiber aus NAV und NDAV • Steuerrecht Unternehmensbesteuerung, Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Energiesteuergesetz (EnergieStG) und Stromsteuergesetz (StrStG), steuerliche Behandlung (Einkommen- und Umsatzsteuer) von Anlagen nach dem EEG • Vertragsrecht Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Durchsetzung von Herausgabeansprüchen, Rückabwicklung von Darlehens- und Versicherungsverträgen, Durchsetzung von Ansprüchen aus Kfz-Sachmängeln (u.a. aus sog. Abgasskandal) |